Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Alte Kelleranlagen aus der Lagerzeit der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück (1939 bis 1945) und einer Nachnutzung durch die WGT, die nur teilweise sichtbar und zugänglich waren, waren von Abfällen zu beräumen und verkehrssicher der Stiftung Gedenkstätte Ravensbrück zu übergeben. Die Kelleranlagen sind als Teil der Gesamtanlage denkmalgeschützt. Weiter waren eine Baracke und 2 Schleppdächer unter Denkmalauflagen abzubrechen.
Das Projektmanagement erforderte wegen der besonderen Geschichte des Ortes den sensiblen Umgang bei Planung und Abbruch. Die Arbeiten wurden bauhistorisch begleitet. Die Notwendigkeit einer aufwändigen Projektumplanung ergab sich, als die bisher vollkommen unbekannten, riesigen Ausmaße der Kelleranlagen sichtbar wurden und sich die darin befindlichen Abfälle allesamt als gefährlich und teilweise besonders schwierig in der Entsorgung (Ölschlamm, unsortierbare, asbestverunreinigte gemischte Abfälle) herausstellten.